Allgemeine Geschäftsbedingungen
von 2002, erste Änderung vom 13.04.2007
Kosten & Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für die Teilnehmer sind bei den jeweiligen Seminare (Internet & Flyer)aufgeführt. Zusätzlich erhalten Sie die Informationen auf Wunsch auch telefonisch.
Die Zahlung für ein gebuchtes anstehendes Fortbildungsangebotes muss auf Seiten des zptn mindestens 14 Tage (2 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Sollte der Zahlungseingang nicht bis zu diesem Zeitpunkt regisitriert worden sein, so gilt der Kunde als im Zahlungsverzug inbegriffen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungsverzug den Platz an eine Person auf den Wartelisten fremdzuvergeben.
Der Zahlungseingang sollte in Form eines zugesandten Verrechnungsschecks oder einer Überweisung auf das Konto des zptn erfolgen. In Einzelfällen ist auch nach Absprache Barzahlung vor Ort möglich.
TeilnehmerInnen Teilnehmen können Angehörige der Heil- und Beratungsberufe, wie ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, Sozial- und HeilpädagogInnen, ErzieherInnen und spezialisierte Krankenpflegekräfte, Rettungseinsatzkräfte, die mit traumatisierten Menschen umgehen müssen oder arbeiten (oder dies in Zukunft vorhaben) und Berufserfahrung bzw. eine therapeutische Ausbildung nachweisen können.
Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt selbstverantwortlich. Die Bereitschaft, an Selbsterfahrungsübungen teilzunehmen, wird vorausgesetzt. Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, die eigenen Grenzen zu erkennen und zu wahren. Die Anmeldung ist für alle Seminareinheiten verbindlich.
Ein Abbruch ist nur unter nachgewiesenen schicksalhaften Bedingungen ohne Ausfallshonorar möglich. Bei persönlichen Problemen können diese jedoch mit dem Seminarleiter vertraulich besprochen werden.
Spezielle Kurse, die keinerlei personellen Teilnahmelimitierungen unterliegen, sind als solche gekennzeichnet.
Rücktrittsbedingungen
Ein Rücktritt mit voller Kostenerstattung ist nur bis spätestens 21 Tage (3 Wochen) vor dem jeweiligen Seminartermin möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die vollen Seminarkosten fällig bzw. einbehalten, unabhägig von der Teilnahme der Person. Ausnahme: Es steht eine Person auf der Warteliste zur Verfügung und kann zu dem Termin nachrücken.
Ein Aussteigen aus einer laufenden Fortbilsungsveranstaltung ist nur unter nachgewiesenen schicksalhaften Bedingungen ohne Ausfallhonorar möglich. Ausgefallene Seminare können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Berechnung nachgeholt werden. Auftauchende persönliche Probleme können jedoch vertraulich mit den Seminarleitern besprochen werden. Mindest-/Höchst-TeilnehmerInnenzahl und Warteliste Die Seminare können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestauslastung von 15 TeilnehmerInnen erreicht wird. Die Höchstzahl der TeilnehmerInnen ist auf 35 Personen pro Seminar beschränkt (Ausnahmen werden im jeweiligen Programm bekanntgegeben). Praktikums- und Supervisionstage werden hingegen bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen abgehalten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so wird das zptn rechtzeitig - 14 Tage (2 Wochen) vor Beginn des Angebotes - die bis dato angemeldeten Teilnehmer informieren und ggf. die Teilnahmegebühren zurückerstatten.
Das zptn führt für sehr gut besuchte Kurse ggf. Wartelisten für »NachrückerInnen« bei einzelnen Angeboten und bestimmt daraus die Reihenfolge für die Weitervergabe von Plätzen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeformalitäten
Schriftliche Anmeldung unter Beifügung von kurzem Lebenslauf und Ausbildungsnachweisen (Kopien) ist zwingend erforderlich. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, für jedes Seminar jeweils einen Verrechnungsscheck in Höhe der Fortbildungskosten bei Anmeldung für die gesamte Ausbildung als Sicherheitsleistung zuzusenden. Das zptn versichert im Gegenzug, den jeweils vorab eingereichten/hinterlegten Scheck erst nach der entsprechenden Veranstaltung einzulösen. Mit unterschriebener Anmeldung und Übersendung einer Anmeldebestätigung durch das zptn ist die Teilnahme am Gesamtcurriculum verbindlich. Das Verpassen eines Fortbildungsblockes entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
Ausschlußregelung
Als verantwortlicher Ausbildungsleiter behält sich das zptn die endgültige Entscheidung über die (weitere) Teilnahmemöglichkeit im Einzelfall vor, d. h., er ist berechtigt, ggf. auch bereits verbindlich angemeldete TeilnehmerInnen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne daß dadurch seitens der betroffenen TeilnehmerIn ein Schadensersatzanspruch gegen ihn oder den Veranstalter entsteht. Hinterlegte V-Schecks für weitere Seminare werden selbstverständlich zurückgegeben. - Dahinter steht die Erfahrung, daß nicht alle, die Trauma-Arbeit/-Therapie erlernen möchten, zu deren Anwendung geeignet sind. Diese restriktive Regelung erfolgt nicht zuletzt auch im Sinne und zum Schutz traumatisierter KlientInnen.
Peer- und Supervisionsgruppen
Peergruppen regional (3-6 Personen) obligat, Zusammenstellung während des ersten Seminars.
Supervisionsgruppen (8-12 Personen) fakultativ nach 4. Seminar beginnend, Tagesveranstaltung á 4 Stunden. Termine nach Vereinbarung in 6-8 wöchigem Abstand. 10 Supervisionstage 40 Std.) in 1 - 1½ Jahren mit 2 eigenen Fallvorstellungen (Video- oder Live-Arbeit) und drei schriftlicher Falldarstellung zur Erlangung eines Zertifikats mit Bestätigung der nachgewiesenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten in den qualitätssichernden Ausbildungsstandards in Psychotraumatologie und traumazentrierter Psychotherapie (nur für PsychologInnen, Ärztinnen, Sozialpädagogischen Berufsgruppen mit einer nachgewiesenen Psychotherapieausbildung oder Zulassung.)
Zertifizierung
Alle Seminarteilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Das Ausbildungszertifikat (nach erfolgreich absolvierter Supervision) bescheinigt erworbene Fähigkeiten in der Begleitung und psychotherapeutischen Behandlung traumatisierter Menschen!
Es beinhaltet jedoch keine daraus abzuleitenden formalrechtlichen Ansprüche zur Erlangung eines offiziellen «Psychotherapeutenstatus» oder Ansprüche, an der kassenrechtlichen Versorgungsstruktur des Gesundheitswesens der BRD partizipieren zu können. Hierzu sind bekanntermaßen der Status einer/s Fachärztin/Facharztes, einer/s ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeutin/en oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en mit Approbation und Kassenzulassung erforderlich.
Verantwortliche Leitung Lutz Besser, FA für Psychiatrie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Bei Fragen oder zur Anmeldung: info@zptn.de
oder: ZPTN, Lutz Besser, Waldstraße 4, 30916 Isernhagen - Tel.: 05139 / 27 90 90